Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigen, richtet sich der Umfang unserer Leistungspflichten ausschließlich nach dieser schriftlichen Auftragsbestätigung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen – insbesondere „Einkaufsbedingungen“ oder „Lieferbedingungen“ des Kunden – werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Es bedarf unsererseits eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen solche fremde AGB´s ausdrücklich nicht. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Auftrag bei uns eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung genauso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

2. Wir sind nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte Dritter verletzt werden und haben in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, auch wenn sich dies erst nach Auftragsannahme herausstellt.

3. Ist der Kunde nicht der Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der zu vervielfältigenden Vorlage oder benötigt er aus einem anderen Grund zur Vervielfältigung die Einwilligung eines Dritten, so ist er verpflichtet, auf diesen Umstand bei der Auftragserteilung deutlich hinzuweisen. Wir behalten uns in diesem Falle vor, die Ausführung des Auftrages von der Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Berechtigten abhängig zu machen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht oder nicht ausreichend nach, ist er uns zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Er muss uns insbesondere von etwaigen Schadensersatzansprüchen Berechtigter freistellen. Vervielfältigungen von Originaldokumenten werden von uns als Duplikat gekennzeichnet.

4. Vertragsgegenstand ist stets die Ware oder die Leistung, wie sie in der Auftragsbestätigung, soweit es eine solche nicht gibt, im Angebot durch uns beschrieben ist. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale, so wie ein darüber hinaus gehende Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

5. Ist ein Angebot von uns mit einer Frist versehen, müssen Druckauftrag und Druckunterlagen, insbesondere die Druckdaten und ggf. zu verwendende Sondermaterialien, spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist, bis spätestens 16:00 Uhr, bei uns eingegangen sein. Angebotesind freibleibend. Sie binden uns nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise innerhalb der Angebote können jederzeit für den Zeitraum nach Ablauf der Angebotsfrist geändert werden.

6. Bei Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

7. Voraussetzung für eine vollständige, fristgemäße und mangelfreie Ausführung der uns erteilten Aufträge, seien sie mündlich oder schriftlich erteilt, ist, dass uns der Kunde bei Auftragserteilung alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt. Weitere Voraussetzung ist, dass die uns erteilten Weisungen vollständig und unmissverständlich sind und insbesondere sämtliche Angaben zu der Anzahl der herzustellenden Exemplare und deren Spezifikationen (z.B. Größe, Farbe) enthalten. Der Kunde verzichtet auf die Übersendung eines Druckmusters. Es bedarf einer Druckfreigabe nicht. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechend dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.

8. Wenn der uns erteilte Auftrag objektiv unvollständig oder missverständlich ist (z.B. zwischen den uns überlassenen Vorlagen und den Anweisungen besteht ein Widerspruch, uns wurden Vorlagenüberlassen, die der Auftraggeber in seinen Anweisungen nicht erwähnt hat, etc.), behalten wir uns bezüglich der Unklarheiten die Unterbrechung der Ausführung bis zur Aufklärung durch Rücksprache mit dem Kunden vor. Ist eine solche Rücksprache nicht möglich, etwa wenn der Kunde oder ein Bevollmächtigter des Kunden nicht erreichbar ist, werden wir den Auftrag im Umfang der Unklarheiten nicht ausführen. In diesem Falle werden wir dem Kunden eine dem erbrachten Leistungsumfang entsprechende Vergütung in Rechnung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Lieferung, die aus den vorgenannten Gründen unvollständig ist, abzulehnen.

9. Wenn der Kunde bei Auftragserteilung ein Spezialpapier stellt, stehen von uns zugesagte Leistungsfristenunter dem Vorbehalt, dass das vorgesehene Spezialpapier unproblematisch verwendbar ist, insbesondere auf den bei uns verwendeten Maschinen. Stellt sich bei der Ausführung des Auftrages heraus, dass das von dem Kunden gestellte Spezialpapier die Ausführung des Auftrages unmöglich macht, werden wir ohne vorherige diesbezügliche ausdrückliche Auftragsänderung den Auftrag des Kunden mit einem anderen, problemlos verwendbaren Papier, nicht ausführen. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich davon unterrichten, dass das von ihm gestellte Spezialpapier nicht verwendbar ist. Wir behalten uns vor, in Fällen der Unverwendbarkeit des Spezialpapieres von dem Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde nach Auftragserteilung in einem solchen Fall für uns nicht erreichbar und hat er bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich die alternative Verwendung eines Normalpapiers bei auftauchenden Problemen angeordnet, werden wir den Auftrag nicht ausführen. In diesen Fällen steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu. Dem Kunden steht auch kein Ersatzanspruch wegen unnötiger Aufwendungen im Hinblick auf das gestellte Spezialpapier zu. Der Kunde ist verpflichtet Spezialpapier etc., welches verwendet werden soll, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und anzuliefern.

10. Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und der Druckstärke auftreten. Bei maßstäblichen Arbeiten, bei welchen Gewähr für eine genaue Einstellung übernommen wird, kann es durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien zu Maßdifferenzen kommen. Die hergestellten Digitaldrucke können nachträglich durchäußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit etc.) beeinflusst werden. Diese beschriebenen Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit es sich um handelsübliche Toleranzen handelt.

11. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristengeltend zu machen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v. H. der bestellte Auflagegeltend nicht als Mangel und sind hinzunehmen, wobei jede Vertragspartei die Berechnung der tatsächlich gelieferte Menge verlangen kann. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferungen, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

12. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei uns abzuholen, wodurch wir mit Bereitstellung der Wareunsere Leistungsverpflichtung erfüllt haben. Auf Wunsch erteilen wir dem Kunden eine Empfangsbestätigung. In diesem Falle erfolgt die Aushändigung von Originalen und Ware ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der Empfangsbestätigung. Dies gilt nicht, wenn uns der Kunde mitteilt, dass die Empfangsbestätigung bei dem Kunden abhandengekommen oder die Vollmacht zur Abholung der Ware gegenüber dem Inhaber der Empfangsbestätigung widerrufen worden ist. Wenn der Kunde die Übersendung der Ware an ihn wünscht, werden wir in seinem Auftrag, in seinem Namen, für seine Rechnung und auf seine Gefahr einen Spediteur oder einen Kurierdienst mit der Übersendung der Ware an ihn beauftragen. Lieferverzögerungen durch Verschulden des im Namen des Kunden beauftragten Spediteurs oder Kurierdienstes gehen zu Lasten des Kunden, da wir nicht Vertragspartner dieses Dritten sind und die Versendung an den Kunden nicht zu unserer Vertragsverpflichtung gehört. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern uns bei der Auswahl der von uns im Auftrag des Kunden beauftragten Spedition- oder Kurierdienstes ein Verschulden trifft.

 

 

13. Wir benachrichtigen den Kunden unverzüglich, wenn die Ware bei uns bereitgestellt wird. Der Kunde muss die Ware innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Zugang der Bereitstellungsanzeigeabholen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware geht nach Ablauf dieser Frist auf den Kunden über. Wenn wir die Ware an den im Namen des Kunden beauftragten Spediteur, Kurierdienst oder eine von dem Kunden beauftragte Person übergeben, geht die Gefahr mit der Übergabe auf den Kunden über. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkostensind uns zu ersetzten, bzw. zu vergüten.

14. Dienst- und Werkleistungen, die dem klassischen Bild einer Druckerei zugeordnet werden müssen, gehören nicht zu unserem Leistungs- und Lieferungsumfang. Solche Dienstleistungen, die außerhalb unseres Leistungs- und Lieferumfanges stehen, wie z.B. das Herstellen von Disketten, das Kuvertieren von Serienbriefen oder das Drucken von Geschäftsbriefbögen vermitteln wir im Interesse unserer Kunden an andere Unternehmen. Wenn der Kunde es wünscht, werden wir in seinem Auftrag, in seinem Namen, für seine Rechnung und auf seine Gefahr Dritte mit diesen Fremddienstleistungen beauftragen. Verzögerungen durch Verschulden des im Namen des Kunden beauftragten Dritten gehen zu Lasten des Kunden, da wir nicht Vertragspartner dieses Dritten sind und diese Leistungen nicht zu unseren Vertragspflichten gehören. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern uns bei der Auswahl der von uns im Auftrage des Kunden beauftragten Dritten ein Verschulden trifft.

15. Wir sind nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten, so insbesondere Arbeiten an den Druckdaten, ohne Rücksprache mit dem Kunden selbstständig auszuführen, wenn dies indessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehendem Kunden hierdurch Mehrkosten, welche 10 v. H. der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, holen wir für den Teil der Mehrkosten, der 10 v. H. übersteigt, vorab die Zustimmung des Kunden ein.

16. Unsere Preise ergeben sich aus unserer Standardpreisliste, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig ist. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen rein netto fällig. Skonti werden nicht gewährt. Zur Annahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet, in jedem Falle werden diese nur zahlungshalberangenommen. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfristen, gerät er mit der ersten Mahnung in Verzug. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir die gesetzlichen Mahngebühren und Zinsen. Erstaufträge sind bei Abholung der Ware in bar sofort zu bezahlen. Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung anderer Rechnungen an uns in Verzug befindet. Nach Auftragsannahme veranlasste Änderungen werden einschließlich des dadurch etwaig verursachten Maschinenstillstands zusätzlich berechnet. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB geltend machen, sofern der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde nicht Verbraucher, so können Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB geltend machen. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrechtgeltend machen, wenn wir seine Gegenforderungen schriftlich anerkannt haben oder sie von einem Gericht rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht hinsichtlich des Leistungsverweigerungsrechtes des Kunden bei Vorliegen von Mängeln.

17. Uns steht an den von dem Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 273 Abs. 2 BGB, 369 HGB zu. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von uns. Bei Kaufleuten bzw. bei Lieferung für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von uns gegen den Kunden in unserem Eigentum bleibt.

18. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Unterlagen, die uns der Kunde für die Ausführung des Auftrages überlassen hat, sowie die von uns nach diesen vertraulichen Vorlagen hergestellten Exemplare, nicht in besonders gesicherten oder mit Warnvorrichtungen versehenen Räumen oder Behältnissen verwahrt werden können. Außerhalb unserer Geschäftszeiten werden unsere Geschäftsräume ordnungsgemäß abgeschlossen. Weitere Vorrichtungen zur Verhinderung eines unbefugten Zugriffs Dritter können wir nicht vornehmen. Im Falle eines Einbruchsdiebstahles oder Datenverlust haften wir nicht. Die Datensicherung obliegt allein der Kunden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Duplikate anzufertigen.

19. Macht der Kunde Schadenersatzansprüche geltend, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Schäden handelt, mit denen wir typischerweise nicht rechnen konnten. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Schäden durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind. Schadenersatzansprüche des Kunden oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch uns, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Kunde hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessen Frist angedroht. Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist uns eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem 3. Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. Unbeschadet der oben genannten Beschränkung der Haftung dem Grunde nach, ist unsere Haftung auf das Fünffache des Auftragswertes beschränkt. Bei Aufträgen, die mit besonderen Gefahrenverbunden oder von hoher Schadensintensität sind, wird mit Rücksicht auf die vorstehende Haftungsbegrenzung der Abschuss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen.

20. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

21. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.

22. Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlichen ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleutenebenfalls ausdrücklich als vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die den wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

druckriegel GmbH, Frankfurt am Main, Mai 2014